Wahl des Bundeskanzlers und VertrauensfrageIm ersten und zweiten Wahlgang sowie beim konstruktiven Misstrauensvotum muss die absolute Mehrheit der Bundestagsabgeordneten den Kandidaten wählen. Nur ein Kandidat verfehlte bisher die Mehrheit: Rainer Barzel sollte 1972 durch ein konstruktives Misstrauensvotum von den 246 CDU/CSU-Abgeordneten, einem fraktionslosen und zwei FDP-Abgeordneten gewählt werden, erhielt jedoch zwei Stimmen weniger als geplant. Konrad Adenauer erzielte 1949 das knappste Ergebnis. Dank seiner eigenen Stimme erreichte er exakt die nötige Stimmenzahl. Mit jeweils einer Stimme über der Kanzlermehrheit wurden 1976 Helmut Schmidt und 1994 Helmut Kohl gewählt.Die Vertrauensfrage erfordert für einen positiven Ausgang ebenfalls die Kanzlermehrheit. Andernfalls kann der Bundeskanzler den Bundespräsidenten um die Auflösung der Bundestages ersuchen. Sie wurde bisher fünf Mal gestellt. Drei Mal mit der Absicht, eine vorgezogene Neuwahl herbeizuführen: 1972 von Willy Brandt, 1982 von Helmut Kohl und 2005 von Gerhard Schröder. Zwei Mal wurde sie als echter und letztlich erfolgreicher Test der Koalitions-Belastbarkeit eingesetzt, nämlich 1982 durch Helmut Schmidt und 2001 durch Gerhard Schröder.
Quellen: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages, eigene Aufzeichnungen |